Die Institutionskarte SMC-B dient der digitalen Identifizierung von Institutionen, innerhalb der Telematikinfrastruktur. Sie ermöglicht sowohl die sichere Arbeit in der TI als auch den geschützten Zugriff auf Daten. Im folgenden Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die Grundfunktionen der SMC-B Karte und zeigen, welche Schritte Sie durchlaufen müssen, um eine SMC-B zu beantragen.
Institutionen aus der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege sowie der Geburtshilfe und der Physiotherapie können eine SMC-B beantragen. Wichtig für die Beantragung sind ein Nachweis zur Berechtigung einer Leistungserbringung im Sinne des SGB V in digitaler Form, Ihre IK-Nummer und die Nummer des zuvor beantragten eHBA.
Die Beantragung erfolgt über das Serviceportal NRW. Um den Antrag zu stellen, ist eine Anmeldung mit der bundID erforderlich. Nutzen Sie dazu Ihren Account aus dem eHBA-Prozess. Alternativ steht Ihnen der Zugang über ein Mein-Unternehmens-Konto zur Verfügung.
Im Serviceportal NRW geben Sie personen- und institutionsbezogene Daten, sowie die eHBA-Nummer an.
Zudem wählen Sie auch hier aus, über welchen VDA Sie Ihre SMC-B bestellen möchten.
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Bei der Beantragung muss die vertretungsberechtige Person der Einrichtung angegeben, und ein entsprechender Nachweis hochgeladen werden.
Im Anschluss wird über das eGBR im Hintergrund, ob Sie berechtigt sind eine SMC-B zu bestellen.
Nach Prüfung Ihres Antrags durch das eGBR, erhalten Sie eine E-Mail mit der Vorgangsnummer.
Auf der Seite Ihres ausgewählten VDA
bestellen Sie Ihre SMC-B
und wickeln die Zahlung ab.