Die elektronische Patientenakte soll die Patientendaten digital zusammentragen. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ihren Versicherten eine solche ePA anbieten. Patientinnen und Patienten haben Anspruch darauf, dass ihre Ärztin oder ihr Arzt ihre ePA befüllt. Damit haben Patientinnen und Patienten alle relevanten Informationen wie Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, den Medikationsplan und den Notfalldatensatz auf einen Blick vorliegen und können diese ihren Ärzten, Therapeuten und Apothekern zur Verfügung stellen
Quelle: gematik GmbH
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